Österreich: Verfassungsklage gegen Vorratsdatenspeicherung
Verfassungsklage gegen Vorratsdatenspeicherung
Am 1. April tritt in Österreich die sog. Vorratsdatenspeicherung in Kraft. Ab diesem Tag müssen Telekommunikationsunternehmen sämtliche Aktivitäten ihrer Kunden aufzeichnen und sechs Monate lang speichern.Gespeichert werden
- Standort (via Handyortung)
- Telefonate (Festnetz, Handy, VoIP; wer mit wem, wann und wie lange. Sowie die Seriennummer des verwendeten Handys.)
- SMS & MMS (wer an wen, wann)
- IP-Adresse und Onlinezeit
- E-Mails (wer hat wann wem geschrieben)
Nicht aufgezeichnet werden die Inhalte von Telefonaten und Textnachrichten - es geht „nur“ darum wer wann mit wem von wo aus kommuniziert hat. Die Internetseiten, die man besucht, werden ebenfalls nicht protokolliert, "lediglich" die Zeit, zu der man online war.
Kleine Telekommunikationsunternehmen mit weniger als 277.000 Euro Jahresumsatz sind von der Pflicht zur Vorratsdatenspeicherung ausgenommen und ausländische Unternehmen (ohne Firmensitz in Österreich) müssen ebenfalls keine Daten speichern.
So sind etwa die E-Mail-Dienste von Microsoft (Hotmail) oder Google (Gmail) nicht verpflichtet, Aufzeichnungen über die Aktivitäten ihrer User zu speichern. Auch der E-Mail-Provider GMX hat seinen Sitz im Ausland, in Deutschland nämlich. Dort wurde die Vorratsdatenspeicherung vom Verfassungsgerichtshof gekippt. Die EU, die sich die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung verpflichtend für alle Mitgliedsstaaten ausgedacht hat, droht Deutschland nun zwar mit einem Verfahren - vorerst dürfen bei unseren Nachbarn aber keine Kommunikationsprotokolle gespeichert werden, wenn nicht ein begründeter Tatverdacht gegen jemanden besteht.
Was man dagegen tun kann
Auch in Österreich wird sich der Verfassungsgerichtshof mit der Vorratsdatenspeicherung beschäftigen. Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung, das Boltzmann Institut für Menschenrechte und die Grünen laden alle Bürger ein, sich einer gemeinsamen Klage anzuschließen. Das ist ganz leicht und kostet nix: Einfach Formular ausfüllen, unterschreiben und bis zum 18. Mai abschicken.http://www.verfassungsklage.at
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Freitag, 30. März 2012
Bljerim (Gast) - 27. Apr, 17:14
Es ist traurig. Jeder echte Kriminelle wird sich über einfache Wege informieren, diese Überwachung zu umgehen. Einfache Bürger aber müssen sich ausspionieren und unter Generallverdacht stellen lassen.
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